Straßen·Lexikon Köln · Est. 2026
№ DE_05315000_A_0856 Alvenslebenstraße 7 · Neustadt/Nord

Wohnhaus

Typ
Gebäude
Baujahr
um 1908
Denkmal seit
1981
Stadtteil
Neustadt/Nord
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Das um 1908 errichtete Wohnhaus ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Ortsgeschichtlich ist das Bauobjekt Zeugnis der zweiten Welle des Stadtausbaus Kölns nach seiner Erweiterung und Neuplanung um 1881. Im Zeitraum von 1900 bis 1910 stieg die Stadtbevölkerung von 367.000 auf 655.000 Einwohner, wobei das größte Wachstum auf das heutige Gebiet der Neustadt konzentriert war. Für die hier von 80.000 auf 124.000 in kurzer Zeit gestiegene Einwohnerzahl wurden 119.000 neue Wohnungen, meistens mit drei bis fünf Zimmern, in vier- bis sechsstökkigen Miethäusern für gehobene Ansprüche gebaut. Die zur Riehler Straße führende Wohnachse der Alvenslebenstraße ist als die südliche Anlage des Neusser Walls und so als die letzte komplette Fassadenzeile des sogenannten Gerichtsviertels und der Neustadt überhaupt anzusehen. Die einheitlich konzipierte Wohnanlage ist durch Vielfalt architektonischer Ausdrucksformen aus der Zeit des beginnenden 20. Jahrhunderts gekennzeichnet.

Baukünstlerisch ist das enge und hohe, außer vier Stockwerken noch mit Souterrain und Giebel versehene Wohnhaus ein interessanter Beleg der Umwandlung des ursprünglichen, rheinischen Dreifensterhauses nach neuen Wohn- und Repräsentanzbedürfnissen. Den zusammengefaßten Fenstern der Eingangsachse steht die monumentale, durch drei Geschosse sich ziehende Erkerwölbung mit drei hohen Fenstern gegenüber. Die Sprossenteilung der Fenster im obersten Drittel, drei energisch gezogene Brüstungsgesimse, begleitet im Erdgeschoß von einem unterbrochenen Sohlbankgesims, die klassizistische Zierleiste und die besonders schönen Balkongitter als Bekrönung des Erkers und Übergang zur Dachzone, sorgen für einen waagerechten Ausgleich des in die Höhe gezogenen Hauses. Die diskrete Verzierung mit geometrischen Schmuckformen und umgewandelten Ornamenten des Spätklassizismus verleihen der Fassade eine spielerische Leichtigkeit, die der Epoche des Jugendstils adäquat entsprechen.

Im Treppenhaus ist der Bauakzent auf die großen Fenstern mit mehrteiliger Farbglasverzierung gelegt. Der Terrazzoboden ist mit Mosaikkantenornamenten geschmückt. Die Wohneingangstüren bewahren das Grundmuster von Kleinsprossenteilung der Fassadenfenster. In einzelnen Wohnungen sind noch die ursprünglichen Stuckdecken-Verzierungen erhalten. Das verengte Foyer ist mit Marmortafeln und Stuckeinschnitten an Wänden und Decke geschmückt. Ein großer Rundpfosten leitet das gedrechselte Holzgeländer des Treppenhauses ein. Das farbige Oberlicht an den Portaltüren zeichnet eine Kartusche mit der Datierung des Bau- bzw. Renovierungsjahres 1910 und 1982.

Städtebaulich fügt sich die oben beschriebene Wohnanlage restlos in das vollständig erhaltene Straßenensemble ein. Die fortlaufende Firstlinie ergibt eine abwechslungsreiche und wirkungsvolle Fassadenzeile, in der jedes Haus nach Maß, Form und Material auf das benachbarte bezogen ist. Die Fassadenverzierungen einzelner Häuser verdeutlichen den Stilumbruch am Anfang unseres Jahrhunderts.

Detail-Daten · Denkmalliste der Stadt Köln

Baudenkmalnr.
DE_05315000_A_0856
Typ
Gebäude-Denkmal
Bezeichnung
Wohnhaus
Adresse
Alvenslebenstraße 7 , 50668 Köln
Stadtteil
Neustadt/Nord
Baujahr
um 1908
Eigentum
privates Eigentum
Denkmal seit
14.12.1981
Koordinaten
50.95562° N, 6.96571° E