Straßen·Lexikon Köln · Est. 2026
№ DE_05315000_A_6529 Flandrische Straße 7 · Neustadt/Nord

Wohn- u. Geschäftshaus

Typ
Gebäude
Baujahr
um 1883 bis 1884
Denkmal seit
1992
Stadtteil
Neustadt/Nord
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Erbaut um 1883/84; 4 Geschosse, verändertes wiederaufgebautes Dachgeschoß mit 3 Gauben, 3 Achsen, Putzfassade mit Quaderungen und sparsamen Stuckgliederungen im Stil des Historismus, EG teilweise verändert, schmiedeeiserner Fahnenhalter in der linken Achse des 1. OGs, Fenster weitgehend in Anlehnung an den ursprünglichen Zustand erneuert, Türen größtenteils verändert. Rückseite und seitlicher Anbau (teilweise verändert) backsteinsichtig, Fenster weitgehend verändert. Im Innern original erhalten: im Vestibül Terrazzoboden, reichhaltigerer Stuck am Stützbogen; im Flur Terrazzoboden (EG), Holztreppe mit gedrechseltem Holzgeländer und Antrittspfosten. Nicht Bestandteil des Denkmals ist die erdgeschossige Hofüberbauung mit Flachdach.

Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Die von H. J. Stübben geplante Kölner Neustadt gilt als bedeutendste Stadterweiterung des Deutschen Reiches im ausgehenden 19. Jahrhundert. Den alten Wallstraßen folgend, legt sie sich, mit der Ringstraße als Kernstück, halbkreisförmig um die Altstadt. Im Zuge ihrer Anlage ab 1881 entstand westlich der Ringe, zwischen Gladbacher- und Zülpicher Straße das sog. "Westend", ein gutbürgerliches Wohnviertel meist mit vornehmen Mietshäusern von reicherer Fassadengestaltung. Die vom Hohenzollernring zur Aachener Straße verlaufende Flandrische Straße wurde im wesentlichen 1884-88 bebaut. Das bereits um 1883/84 errichtete Haus Nr. 7 ist hier eines der letzten Zeugnisse der Erstbebauung, das sich annähernd im ursprünglichen Charakter erhalten hat. Die durchweg gequaderte Fassade wird durch die Stockwerks- und Sohlbankgesimse, aber auch durch die geraden Fensterverdachungen der Stichbogenfenster stark in der Horizontale betont. Das Gebäude, das das für Köln typische Dreifensterhaus variiert, ist auch als sehr frühes Zeugnis der Neustadtbebauung unbedingt erhaltenswert. Im Ensemble mit dem Haus Nr. 10a bewahrt es die einstige Maßstäblichkeit der Bebauung sowie das historische Erscheinungsbild an der Flandrischen Straße und wird somit, auch im Hinblick hierauf, zum unverzichtbaren Dokument.

Detail-Daten · Denkmalliste der Stadt Köln

Baudenkmalnr.
DE_05315000_A_6529
Typ
Gebäude-Denkmal
Bezeichnung
Wohn- u. Geschäftshaus
Adresse
Flandrische Straße 7 , 50674 Köln
Stadtteil
Neustadt/Nord
Baujahr
um 1883 bis 1884
Eigentum
privates Eigentum
Denkmal seit
19.06.1992
Koordinaten
50.93718° N, 6.93830° E